Das Gartenhaus als Wohnraum – im Grünen wohnen

Das Gartenhaus als Wohnraum – im Grünen wohnen

Viele Gartenbesitzer nutzen ein Gartenhaus, um darin Gartengeräte und andere Dinge unterzubringen. Doch mittlerweile werden die Holzhäuser für wesentlich mehr genutzt.

Das Gartenhaus,  – das gilt es zu beachten

Diejenigen, die auf der Suche nach ihrem Traumhaus mithilfe von einem Immobilienmakler in Frankfurt oder in einem anderen Teil Deutschlands, der hat gewissen Vorstellungen. Leider sind diese nicht immer zu 100 Prozent erfüllbar. Eventuell ist die Immobilie perfekt, aber es fehlt z. B. ein Raum für das Homeoffice oder die Einliegerwohnung, um den ältesten Spross der Familie unterzubringen. Mit etwas Kreativität kann ein solches Problem gelöst werden – der Bau eines Gartenhauses.

Denn die Blockbohlenhäuser sind schon lange nicht mehr nur Aufbewahrungsort, dienen als Rückzugsort oder Hobbyraum, sondern ein Gartenhaus kann weitaus mehr sein: die erste eigene Wohnung im elterlichen Garten.

Zu beachten ist, dass in der Regel kein Bauantrag für ein solches Haus benötigt wird, sofern dieses weniger als 75 Kubikmeter Volumen umfasst. Aber dennoch kann es sein, dass ein Befreiungs- oder Ausnahmeantrag aufgrund des Standortes oder der Nutzungsart gestellt werden muss. Ob das für das eigene Bauvorhaben gilt, das kann beim zuständigen Bau- oder Ordnungsamt erfragt werden.

Soll das Gartenhaus als Wohnraum genutzt werden, dann ist nicht nur eine Isolierung Pflicht, sodass Hab und Gut vor Nässe und Schimmel geschützt sind, sondern dass in dem Fall eine Baugenehmigung Pflicht ist. Denn alle Bauten, die einen Aufenthaltsraum, eine Feuerstelle und Toilette aufweisen, sind in Deutschland genehmigungspflichtig. Das gilt auch bezüglich der Dämmung des Feuer- und Schallschutzes sowie der Entwässerung.

Wird nur ein Wochenende im Gartenhaus verbracht, dann stellt dies in der Regel kein Problem dar. Doch wer dauerhaft Wohnraum im Gartenhaus schaffen möchte, der muss das genehmigen lassen. Und ob diese Genehmigung erteilt wird, das hängt vom Bebauungsplan der Gemeinde ab. Jeder Ort weist einen eigenen Grundriss für Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete auf. Wird das Gartenhaus in einem Mischgebiet errichtet, dann besteht eine gute Chance, dass die Genehmigung erteilt wird. Zudem ist die Erreichbarkeit der Infrastruktur wichtig, ebenso wie eine feste Adresse. Das heißt, der neue Wohnraum muss eine eigene Hausnummer aufweisen inklusive Briefkasten.

Ein Tipp: Dem Bauamt so früh wie möglich einen Besuch abstatten und dort das Vorhaben erklären. Dann ist man auf der richtigen Seite.

Das Genehmigungsverfahren ist aufwendig, denn es wird nicht nur ein genauer Bauplan bzw. Plan benötigt, sondern dieser muss zudem von einem Architekten unterschrieben werden. Ist die Genehmigung erteilt, kann es an den Bau gehen.

Vom Fundament bis zum Einzug

Ein solides Fundament ist ein Muss, wenn es darum geht, ein Gartenhaus als dauerhaften Wohnraum zu nutzen. Im Anschluss kann das Haus darauf errichtet werden. Sobald das Haus aus Holz aufgebaut ist, was in der Regel innerhalb von wenigen Tagen der Fall ist, geht es an den Ausbau.

Wichtig ist, dass bedacht wird, dass die neue Residenz wie ein normales Haus über Heizung, Licht, Küche, WC, Dusche etc. verfügen muss. Dafür muss ein Strom- und Wasseranschluss vorhanden sein. Da das Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück erstellt wird, ist die Reichweite an die Hausanschlüsse kein Problem. Für Warmwasser sorgt in dem Miniheim ein Durchlauferhitzer, während ein Ofen als Heizung dient. Dessen Abluft kann durch einen Edelstahl-Außenschornstein abgeführt werden.

Im Übrigen: Pelletheizungen sind für diese Art von Wohnen ziemlich in Mode. Wer sich nicht sicher ist in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Heizung, der sollte den Schornsteinfeger hinzuziehen.

Zu beachten ist bei der Ausstattung eines Gartenhauses zum dauerhaften Wohnen, das Holz arbeitet. So gestaltet sich der Aufbau mit Rigipsplatten schwierig, denn beides arbeitet. Dieses Problem kann z. B. im Bad mit einer frei stehenden Holzständerkonstruktion gelöst werden. So entstehen keine Spannungen und die Fliesen reißen später nicht.

Sobald die Kabel verlegt und die sanitären Anlagen installiert, kann es an die Inneneinrichtung gehen. Dabei kann der Kreativität freien Lauf gelassen werden.

Noch ein wichtiger Hinweis: Wer sein Gartenhaus als dauerhafte Residenz einrichtet, der sollte ebenfalls an Türschlösser und Fenstersicherungen denken.

Extra Wohnraum ohne Baugenehmigung schaffen

Geht es um die Erweiterung des Wohnraums in Form von einem Gartenhaus, der muss eine Baugenehmigung beantragen. Aber es kann durchaus sein, dass das nicht notwendig ist. In diesem Fall darf das Haus eine Höhe von 2,50 nicht überschreiten und das Haus muss den Abstand von zwei Metern zur Grundstücksgrenze nicht einhalten. Wer ein größeres Haus ohne Baugenehmigung aufstellen möchte, der muss einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Die zulässige Gesamthöhe beträgt vier Meter für ein Gartenhaus mit Satteldach oder drei Meter für alle anderen Dachtypen. Hinzu kommt, muss das Haus im Garten weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche des Gartens einnehmen. Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Das Gartenhaus darf nicht als Übernachtungsmöglichkeit genutzt werden, wenn dieses ohne Baugenehmigung erstellt werden soll.

Bei den genannten Vorschriften handelt es sich lediglich um die wichtigsten und es gilt zu beachten, dass diese je nach Gebiet variieren können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, bei der Gemeinde nachzufragen, ob eine Baugenehmigung für das Vorhaben notwendig ist.

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